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Art. 7 WG: Zum Umgang mit Doppelbürgern
Art. 7 des Waffengesetzes ermöglicht dem Bundesrat, Angehörigen bestimmter Staaten den Umgang mit Waffen und Munition zu verbieten. In diesem Kommentar wird erörtert, ob sich diese Bestimmung auf Doppelbürger aus Verbotsstaaten erstreckt.
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Einziehung: Unabhängige Begutachtung erforderlich
Das Verwaltungsgericht Zürich weist das Statthalteramt Pfäffikon an, eine unabhängige Begutachtung des Beschwerdeführers anzuordnen, dessen Waffen es beschlagnahmt hat. Ohne gehörige Sachverhaltsabklärung darf keine Einziehung erfolgen.
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Waffenhändler darf keine anonym deponierten Waffen übernehmen
Die Kantonspolizei Thurgau untersagt einem Waffenfachhändler, anonym hinterlegte Waffen zu inventarisieren. Die ergangenen Entscheide werfen Fragen auf.
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Schuss in den Rücken? Notwehr durch Zweifel
Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch eines Polizisten vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, weil zweifelhaft bleibt, ob er einer Person nach beendeter Notwehrlage in den Rücken schoss.