-
Verwaltungsrechtliche Einziehung trotz strafrechtlicher Rückgabe?
Das Zürcher Verwaltungsgericht erlaubt die nachgelagerte waffengesetzliche Einziehung von Gegenständen, welche dem Betroffenen infolge rechtskräftiger Einstellungsverfügung (versehentlich) herausgegeben wurden.
-
Deliktischer Erwerbsversuch: sichten ja, behalten nein
Der mutmassliche Versuch des unberechtigten Waffenerwerbs via WhatsApp rechtfertigt die Durchsuchung von Mobiltelefonen; deren dauerhafte Beschlagnahme ist indes unverhältnismässig.
-
Deliktische Absicht als objektives Tatbestandselement
Das Bundesgericht hält fest, dass der Tatbestand der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen die Absicht des Erwerbers verlangt, mit der Waffe ein Vergehen oder Verbrechen zu verüben.
-
Strafrechtliche Einziehung sperrt verwaltungsrechtliche Rückgabe
Das Bundesgericht klärt das Verhältnis der Sicherungseinziehung nach Art. 69 StGB zu den Bestimmungen des Waffengesetzes.