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Pistole aus dem Drucker: freie Meinungsäusserung
Eine Journalistin hat ohne Bewilligung eine Pistole aus 3D-gedruckten Teilen zusammengebaut. Das Bundesgericht sprach sie frei, weil sie damit ihr Recht auf freie Meinungsäusserung ausgeübt hat.
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Das Gutachten dominiert die Gefährdungsfrage
Das Zürcher Verwaltungsgericht stützt sich auf das vorinstanzlich eingeholte Gutachten und gibt einem IV-Rentner Waffen und Munition zurück; die Kosten trägt das Statthalteramt.
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Beschlagnahme und Einziehung gleichzeitig?
Das Zürcher Verwaltungsgericht lässt – unter gewissen Voraussetzungen – die waffengesetzliche Einziehung ohne vorgängige Beschlagnahmeverfügung zu.
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Waffengesetzliche Beschlagnahme ist ein Zwischenentscheid
Nach der Beschlagnahme von Waffen eines mutmasslichen Staatsverweigerers qualifiziert das Zürcher Verwaltungsgericht die zugehörige Verfügung als Zwischenentscheid – mit entsprechenden Folgen.