Kriminalstatistik 2025: stets dominiert das Messer


Das Bundesamt für Statistik hat die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2025 veröffentlicht. Im Bereich der registrierten Gewaltstraftaten mit Gegenständen dominiert das Messer weiterhin.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2025 publiziert. Wie gewohnt, will ich kurz die Daten betreffend Kriminalität mit Waffen darlegen. Wieder wurden (u. a.) mit Waffen vollendete Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB), mit Waffen versuchte Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB) und mit Waffen verübte schwere Körperverletzungen (Art. 122 StGB) erfasst. Der Begriff der „Waffe“ ist stets vor mit Vorsicht zu geniessen und nicht zwingend im waffengesetzlichen Sinne (Art. 4 WG) zu verstehen. Ferner äussert sich diese Statistik weiterhin nicht zur Frage, ob die verwendete Waffe legal oder unrechtmässig erworben wurde.

Qualifikation der Straftat20242025
Total Gewaltstraftaten48’94349’915
Total schwere Gewaltstraftaten2’4562’654
vollendete Tötungsdelikte mit Schusswaffe1011
vollendete Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe1827
vollendete Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe20
versuchte Tötungsdelikte mit Schusswaffe1632
versuchte Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe127146
versuchte Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe87
schwere Körperverletzung mit Schusswaffe113
schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe256186
schwere Körperverletzung mit Schlag-/Hiebwaffe6156
je-d-19.02.02.01.06, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, BFS 2026

Wie unschwer zu erkennen ist, bleibt die „Schneid-/Stichwaffe“ – also das Messer – in diesem Kontext der meistgenutzte Gegenstand.

Abschliessend darf ich abermals darauf hinweisen, dass die PKS keine Widerhandlungen gegen das Waffengesetz erfasst. Weiter sind die Zahlen der PKS kritisch zu betrachten: Sie basieren auf polizeilichen Registraturen und liefern keine Informationen über den (formellen) Ausgang der Verfahren. Die PKS ist eine reine Anzeigenstatistik.