Kriminalstatistik 2023: Wieder dominiert das Messer


Das Bundesamt für Statistik hat die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2023 veröffentlicht. Im Bereich der waffengestützten schweren Gewalttaten dominiert erneut das Messer.

Erwartungsgemäss hat das Bundesamt für Statistik (BFS) heute die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2023 veröffentlicht. Wie gewohnt sollen an dieser Stelle die Daten betreffend Kriminalität mit Waffen interessieren. Wiederum sind (u. a.) mit Waffen vollendete Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB), mit Waffen versuchte Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB) und mit Waffen verübte schwere Körperverletzungen (Art. 122 StGB) erfasst. Der Begriff der „Waffe“ ist weiterhin mit Vorsicht zu geniessen und nicht zwingend im waffengesetzlichen Sinne (Art. 4 WG) zu verstehen. Ferner äussert sich diese Statistik nach wie vor nicht zur Frage, ob die verwendete Waffe legal oder unrechtmässig erworben wurde.

Qualifikation der Straftat20222023
Total Gewaltstraftaten46’68747’381
Total schwere Gewaltstraftaten1’9422’057
vollendete Tötungsdelikte mit Schusswaffe1112
vollendete Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe1725
vollendete Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe21
versuchte Tötungsdelikte mit Schusswaffe919
versuchte Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe117136
versuchte Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe76
schwere Körperverletzung mit Schusswaffe65
schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe172200
schwere Körperverletzung mit Schlag-/Hiebwaffe3044
je-d-19.02.02.01.06, Polizeiliche Kriminalstatistik 2023, BFS 2024

Auch im Jahr 2023 blieben die registrierten Gewalttaten mit Schusswaffen auf einem vergleichsweise tiefen Niveau; merklich angestiegen ist hierbei einzig die Kategorie des versuchten Tötungsdelikts. Ebenfalls selten eingesetzt wurden Schlag- und Hiebwaffen. Wieder dominiert die Schneid- bzw. Stichwaffe deutlich.

Abschliessend darf ich wie immer darauf hinweisen, dass die PKS keine Widerhandlungen gegen das Waffengesetz erfasst. Ohnehin sind die Zahlen der PKS kritisch zu betrachten: Sie basieren lediglich auf polizeilichen Registraturen und liefern keine Informationen über die tatsächlichen Verfahrensausgänge.