Kriminalstatistik 2022: Schusswaffen blieben selten


Das Bundesamt für Statistik hat die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2022 publiziert. Fälle von schwerer Gewalt mit Schusswaffen blieben selten.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat heute die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2022 veröffentlicht. Auffällig ist u. a. der Anstieg der registrierten Einbruchdiebstähle (+12 % zum Vorjahr), der Einschleichdiebstähle (+22 % zum Vorjahr), der schweren Körperverletzungen (+17,2 % zum Vorjahr) und der Vergewaltigungen (+14,5 % zum Vorjahr). Die Position „schwerer Raub“ (Art. 140 Ziff. 4 StGB) hat im Vorjahresvergleich gar um 126,7 % zugenommen. «Es scheint so, dass die Hemmschwelle, Gewalt anzuwenden, niedriger wird», lässt sich Mark Burkhard, Präsident der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS), zitieren. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Delikte im digitalen Raum.

Wie letztes Jahr sollen an dieser Stelle die Daten betreffend Kriminalität mit Waffen interessieren. Abermals sind u. a. mit Waffen vollendete Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB), mit Waffen versuchte Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB) und mit Waffen verübte schwere Körperverletzungen (Art. 122 StGB) erfasst. Der Begriff der „Waffe“ ist wieder mit Vorsicht zu geniessen und nicht zwingend im waffengesetzlichen Sinne (Art. 4 WG) zu verstehen. Ferner äussert sich diese Statistik weiterhin nicht zur Frage, ob die verwendete Waffe legal oder unrechtmässig erworben wurde.

Qualifikation der Straftat20212022
Total Gewaltstraftaten45’61746’687
Total schwere Gewaltstraftaten1’6651’942
vollendete Tötungsdelikte mit Schusswaffe811
vollendete Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe1417
vollendete Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe32
versuchte Tötungsdelikte mit Schusswaffe129
versuchte Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe102117
versuchte Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe27
schwere Körperverletzung mit Schusswaffe56
schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe126172
schwere Körperverletzung mit Schlag-/Hiebwaffe3930
je-d-19.02.02.01.06, Polizeiliche Kriminalstatistik 2022, BFS 2023

Ich wage herauszulesen, dass die Zahl der mit Schusswaffen verübten Gewaltstraftaten vergleichsweise tief blieb. Gleiches gilt für die Schlag- und Hiebwaffe. Erneut dominiert die Schneid- bzw. Stichwaffe klar. Ich vermute das handelsübliche Messer.

Abschliessend darf ich darauf hinweisen, dass die PKS keine Widerhandlungen gegen das Waffengesetz erfasst. Die entsprechende Strafurteilsstatistik erwarte ich für Mai 2023.1 Allgemein sind die Zahlen der PKS mit Vorsicht zu geniessen: Sie basieren auf polizeilichen Registraturen und liefern keine Informationen über die Verfahrensausgänge.

  1. Update: Die Strafurteilsstatistik 2022 ist verspätet am 16. Oktober 2023 erschienen. ↩︎