Strafurteilsstatistik Waffengesetz 2022


Das Bundesamt für Statistik hat die Strafurteilsstatistiken fürs Jahr 2022 publiziert: Die Zahl der registrierten Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Waffengesetz ist so tief wie seit Jahren nicht mehr.

Heute hat das Bundesamt für Statistik (BFS) mit einigen Monaten Verspätung die Strafurteilsstatistik (SUS) der Erwachsenenstrafurteile des Jahres 2022 veröffentlicht. Die zugrundeliegenden Zahlen bezieht das BFS vom schweizerischen Strafregister, welches vom Bundesamt für Justiz betreut wird. Erfasst sind rechtskräftige Verurteilungen Erwachsener, die aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens von Schweizer Behörden ausgesprochen und ins Strafregister eingetragen worden sind. Einzutragende Übertretungen wurden bei diesen Auswertungen hingegen nicht berücksichtigt. Nachfolgend sollen abermals die Daten bezüglich Vergehen und Verbrechen gegen das Waffengesetz (WG) von Interesse sein.

Urteilsstatistik 2022 zum Waffengesetz

Die das Waffengesetz betreffenden, eingetragenen Strafurteile des Jahres 2022 lassen sich tabellarisch darstellen:

Verurteilungen von Erwachsenen3’430
Total verurteilte Erwachsene3’405
männlich3’189
weiblich216
zwischen 18 und 19 Jahre alt238
zwischen 20 und 24 Jahre alt689
zwischen 25 und 29 Jahre alt498
zwischen 30 und 34 Jahre alt430
zwischen 35 und 39 Jahre alt353
zwischen 40 und 44 Jahre alt321
zwischen 45 und 49 Jahre alt276
zwischen 50 und 59 Jahre alt406
zwischen 60 und 69 Jahre alt158
70 Jahre alt oder älter36
Schweizer1’551
Total Ausländer1’854
Ausländer mit B-, C- oder Ci-Ausweis703
andere Ausländer1’116
Ausländer unbekannten Aufenthaltsstatus‘35
Auszug T 19.03.01.02.08.01.01, Strafurteilsstatistik 2022, BFS 2023

Die Strafurteilsstatistik des BFS verrät nicht, gegen welchen konkreten Straftatbestand des Waffengesetzes (Art. 33 WG) die verurteilte Person verstossen hat.

Wer die Tabellenwerte der neusten Verurteilungsstatistik für frühere Jahre mit den gleichen Jahren aus älteren Statistiken vergleicht, wird eine Veränderung der Daten bemerken. Was im ersten Moment wie eine unmögliche Änderung der Vergangenheit wirkt, ist schlicht ein Nachholen der Einträge: Zwischenzeitlich ergangene, statistikrelevante Verurteilungen resp. Strafregistereinträge werden in ihrem Ursprungsjahr gezählt.

Vergleiche

Nachstehend will ich die Totale der 2022 ergangenen, im Strafregister eingetragenen Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen gegen die zahlenmässig bedeutendsten Gesetze jenem betreffend das Waffengesetz gegenüberstellen:

GesetzVerurteilungen
Strassenverkehrsgesetz (SVG)54’423
Strafgesetzbuch (StGB)36’519
Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)15’355
Betäubungsmittelgesetz (BetmG)4’448
Waffengesetz (WG)3’430

Die Entwicklung der Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen gegen das Waffengesetz zeigt sich, die neusten Zahlen der letzten fünf Jahre betrachtet, wie folgt:

JahrVerurteilungen
20223’430
20214’143
20203’929
20194’812
20183’844
Auszug T 19.03.01.02.08.01.01, Strafurteilsstatistik 2022, BFS 2023

Vergleichen wir das aktuelle Total (3’430) mit jenem des Vorjahres (4’143), so resultiert ein Rückgang der entsprechenden Verurteilungen um gut 17 %. Mit Blick auf die Entwicklung der vergangenen Jahre ist weiter festzustellen, dass sich die Verurteilungen wegen strafregisterrelevanten Widerhandlungen gegen das Waffengesetz trotz wachsender Bevölkerung auf einem Sieben-Jahres-Tief befinden: Weniger Urteile wurden zuletzt im Jahr 2015 registriert (3’308). Aufgrund der statistikrelevanten Verschärfung des Waffengesetzes per 1. Juli 2023 dürfte diese Zahl jedoch spätestens fürs Jahr 2024 markant steigen.

Zur statistischen Auswertungen von Gewaltstraftaten mit Waffen im Jahr 2022 darf ich abschliessend auf diesen ArmaLex-Artikel vom 27. März 2023 verweisen.