Jagdverordnung: nächste Vernehmlassung eröffnet


Nach den per Dezember 2023 in Kraft getretenen Anpassungen des Jagdrechts eröffnet der Bundesrat die nächste Vernehmlassung zur Änderung der Jagdverordnung.

Nachdem per Dezember 2023 Änderungen des Jagdgesetzes (JSG) sowie der Jagdverordnung (JSV) in Kraft getreten sind, hat der Bundesrat am 27. März 2024 die Vernehmlassung zur nächsten Änderung der Jagdverordnung eröffnet.

Ziel dieser Revision ist die (weitere) Konkretisierung der neuen Bestimmungen des Jagdgesetzes, also der Regelungen betreffend Wolfs-, Biber- und Steinbockbestand, Neuorganisation des Herdenschutzes, Biberschäden, Hilfe für den Umgang mit Konfliktarten, Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung sowie Unterstützung für den Lebensraumschutz in nationalen Schutzgebieten. Die konkreten Änderungen können dem Entwurf der Jagdverordnung entnommen werden. Ausführlicher erläutert werden die einzelnen Anpassungen im zugehörigen Bericht.

Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Juli 2024. Die angedachte Änderung der Jagdverordnung soll voraussichtlich per 1. Februar 2025 in Kraft treten.