Heute hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die Strafurteilsstatistik (SUS) der Erwachsenenstrafurteile des Jahres 2023 veröffentlicht. Die zugrundeliegenden Zahlen bezieht das BFS vom schweizerischen Strafregister, welches vom Bundesamt für Justiz betreut wird. Erfasst sind rechtskräftige Verurteilungen Erwachsener, die aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens von Schweizer Behörden ausgesprochen und ins Strafregister eingetragen worden sind. Einzutragende Übertretungen wurden bei diesen Auswertungen nicht berücksichtigt. Nachfolgend sollen wie gewohnt die Daten betreffend Vergehen und Verbrechen gegen das Waffengesetz (WG) interessieren.
Urteilsstatistik 2023 zum Waffengesetz
Die das Waffengesetz betreffenden, eingetragenen Strafurteile des Jahres 2023 lassen sich tabellarisch darstellen:
Verurteilungen von Erwachsenen | 3’464 |
Total verurteilte Erwachsene | 3’444 |
männlich | 3’193 |
weiblich | 251 |
zwischen 18 und 19 Jahre alt | 227 |
zwischen 20 und 24 Jahre alt | 673 |
zwischen 25 und 29 Jahre alt | 521 |
zwischen 30 und 34 Jahre alt | 453 |
zwischen 35 und 39 Jahre alt | 418 |
zwischen 40 und 44 Jahre alt | 320 |
zwischen 45 und 49 Jahre alt | 274 |
zwischen 50 und 59 Jahre alt | 343 |
zwischen 60 und 69 Jahre alt | 160 |
70 Jahre alt oder älter | 55 |
Schweizer | 1’482 |
Total Ausländer | 1’962 |
Ausländer mit B-, C- oder Ci-Ausweis | 663 |
andere Ausländer | 1’299 |
Ausländer unbekannten Aufenthaltsstatus‘ | 0 |
Der statistische Modalwert wird abermals durch einen eher jungen, männlichen Ausländer verkörpert, wobei Ausländer ohne B-, C- oder Ci-Ausweis prävalent in Erscheinung traten. Die Strafurteilsstatistik des BFS verrät im Übrigen nicht, gegen welchen konkreten Straftatbestand des Waffengesetzes (Art. 33 WG) die verurteilte Person verstossen hat.
Wer die Tabellenwerte der neusten Verurteilungsstatistik für frühere Jahre mit den gleichen Jahren aus älteren Statistiken vergleicht, wird eine Veränderung der Daten bemerken. Was im ersten Moment wie eine unmögliche Änderung der Vergangenheit wirkt, ist schlicht ein Nachholen der Einträge: Zwischenzeitlich ergangene, statistikrelevante Verurteilungen resp. Strafregistereinträge werden in ihrem Ursprungsjahr gezählt.
Vergleiche
Nachstehend will ich die Totale der 2023 ergangenen, im Strafregister eingetragenen Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen gegen die zahlenmässig bedeutendsten Gesetze jenem betreffend das Waffengesetz gegenüberstellen:
Gesetz | Verurteilungen |
---|---|
Strassenverkehrsgesetz (SVG) | 52’835 |
Strafgesetzbuch (StGB) | 38’108 |
Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) | 16’244 |
Betäubungsmittelgesetz (BetmG), Handel | 3’885 |
Waffengesetz (WG) | 3’464 |
Die Entwicklung der Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen gegen das Waffengesetz zeigt sich, die neusten Zahlen der letzten fünf Jahre betrachtet, wie folgt:
Jahr | Verurteilungen |
---|---|
2023 | 3’464 |
2022 | 3’477 |
2021 | 4’162 |
2020 | 3’935 |
2019 | 4’809 |
Vergleichen wir das aktuelle Total (3’464) mit jenem des Vorjahres (3’477), so erhellt, dass die deutliche Reduktion aus dem Jahr 2022 fortgesetzt wurde. Im Lichte der statistikrelevanten, markanten Verschärfung des Waffengesetzes per 1. Juli 2023 ist dieser Umstand besonders erfreulich.
Zur statistischen Auswertung von Gewaltstraftaten mit Waffen im Jahr 2023 darf ich abschliessend auf diesen ArmaLex-Artikel vom 25. März 2024 verweisen.