Heute hat das Bundesamt für Statistik (BFS) mit einigen Monaten Verspätung die Strafurteilsstatistik (SUS) der Erwachsenenstrafurteile des Jahres 2022 veröffentlicht. Die zugrundeliegenden Zahlen bezieht das BFS vom schweizerischen Strafregister, welches vom Bundesamt für Justiz betreut wird. Erfasst sind rechtskräftige Verurteilungen Erwachsener, die aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens von Schweizer Behörden ausgesprochen und ins Strafregister eingetragen worden sind. Einzutragende Übertretungen wurden bei diesen Auswertungen hingegen nicht berücksichtigt. Nachfolgend sollen abermals die Daten bezüglich Vergehen und Verbrechen gegen das Waffengesetz (WG) von Interesse sein.
Urteilsstatistik 2022 zum Waffengesetz
Die das Waffengesetz betreffenden, eingetragenen Strafurteile des Jahres 2022 lassen sich tabellarisch darstellen:
Verurteilungen von Erwachsenen | 3’430 |
Total verurteilte Erwachsene | 3’405 |
männlich | 3’189 |
weiblich | 216 |
zwischen 18 und 19 Jahre alt | 238 |
zwischen 20 und 24 Jahre alt | 689 |
zwischen 25 und 29 Jahre alt | 498 |
zwischen 30 und 34 Jahre alt | 430 |
zwischen 35 und 39 Jahre alt | 353 |
zwischen 40 und 44 Jahre alt | 321 |
zwischen 45 und 49 Jahre alt | 276 |
zwischen 50 und 59 Jahre alt | 406 |
zwischen 60 und 69 Jahre alt | 158 |
70 Jahre alt oder älter | 36 |
Schweizer | 1’551 |
Total Ausländer | 1’854 |
Ausländer mit B-, C- oder Ci-Ausweis | 703 |
andere Ausländer | 1’116 |
Ausländer unbekannten Aufenthaltsstatus‘ | 35 |
Die Strafurteilsstatistik des BFS verrät nicht, gegen welchen konkreten Straftatbestand des Waffengesetzes (Art. 33 WG) die verurteilte Person verstossen hat.
Wer die Tabellenwerte der neusten Verurteilungsstatistik für frühere Jahre mit den gleichen Jahren aus älteren Statistiken vergleicht, wird eine Veränderung der Daten bemerken. Was im ersten Moment wie eine unmögliche Änderung der Vergangenheit wirkt, ist schlicht ein Nachholen der Einträge: Zwischenzeitlich ergangene, statistikrelevante Verurteilungen resp. Strafregistereinträge werden in ihrem Ursprungsjahr gezählt.
Vergleiche
Nachstehend will ich die Totale der 2022 ergangenen, im Strafregister eingetragenen Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen gegen die zahlenmässig bedeutendsten Gesetze jenem betreffend das Waffengesetz gegenüberstellen:
Gesetz | Verurteilungen |
---|---|
Strassenverkehrsgesetz (SVG) | 54’423 |
Strafgesetzbuch (StGB) | 36’519 |
Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) | 15’355 |
Betäubungsmittelgesetz (BetmG) | 4’448 |
Waffengesetz (WG) | 3’430 |
Die Entwicklung der Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen gegen das Waffengesetz zeigt sich, die neusten Zahlen der letzten fünf Jahre betrachtet, wie folgt:
Jahr | Verurteilungen |
---|---|
2022 | 3’430 |
2021 | 4’143 |
2020 | 3’929 |
2019 | 4’812 |
2018 | 3’844 |
Vergleichen wir das aktuelle Total (3’430) mit jenem des Vorjahres (4’143), so resultiert ein Rückgang der entsprechenden Verurteilungen um gut 17 %. Mit Blick auf die Entwicklung der vergangenen Jahre ist weiter festzustellen, dass sich die Verurteilungen wegen strafregisterrelevanten Widerhandlungen gegen das Waffengesetz trotz wachsender Bevölkerung auf einem Sieben-Jahres-Tief befinden: Weniger Urteile wurden zuletzt im Jahr 2015 registriert (3’308). Aufgrund der statistikrelevanten Verschärfung des Waffengesetzes per 1. Juli 2023 dürfte diese Zahl jedoch spätestens fürs Jahr 2024 markant steigen.
Für statistische Auswertungen von Gewaltstraftaten mit Waffen im Jahr 2022 darf ich abschliessend auf diesen ArmaLex-Artikel vom 27. März 2023 verweisen.