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Jagdrecht ab Februar 2025: waffenrechtliche Folgen
Per 1. Februar 2025 gelten u. a. neue Regeln betreffend jagdlich genutzte Feuerwaffen, Schalldämpfer und Munition.
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Aufbewahrung von Waffen: kein Beschwerderecht der Ehefrau
Das Berner Obergericht tritt auf die Beschwerde einer vermeintlichen Privatklägerin gegen die Einstellung eines Strafverfahrens bezüglich unsorgfältiger Waffenaufbewahrung nicht ein, weil sie ihre Beschwerdelegitimation nicht dartut.
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Verwaltungsrechtliche Einziehung trotz strafrechtlicher Rückgabe?
Das Zürcher Verwaltungsgericht erlaubt die nachgelagerte waffengesetzliche Einziehung von Gegenständen, welche dem Betroffenen infolge rechtskräftiger Einstellungsverfügung (versehentlich) herausgegeben wurden.