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Waffenbüro muss Kosten für Gutachten bevorschussen
Ein Aargauer Entscheid hält fest, dass die psychiatrische Begutachtung im Rahmen der waffengesetzlichen Beschlagnahme resp. Einziehung direkt vom Waffenbüro in Auftrag zu geben ist und die Kosten von diesem zu bevorschussen sind.
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Hinderungsgrund: eingestelltes Strafverfahren genügt nicht
Das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden weist die Kantonspolizei an, abgewiesene Bewilligungsgesuche zu bearbeiten. Eine Übertretung und ein eingestelltes Strafverfahren stellen in casu keinen Hinderungsgrund dar.
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Beschlagnahmen will gekonnt sein
Die Kantonspolizei Waadt hat diverse Waffen ohne Verfügung beschlagnahmt und später ohne hinreichende Abklärungen eingezogen. Das Verwaltungsgericht kassiert den Entscheid der Polizei und erinnert an das korrekte Vorgehen.
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Gefährliche Gegenstände: Sicherstellung und Vernichtung nach Polizeigesetz
Der Regierungsrat des Kantons Aargau bestätigt eine aufs Polizeigesetz gestützte Sicherstellung sowie Verwertung resp. Vernichtung von fünf Schwertern und einem Messer. Der Entscheid wirft Fragen auf.