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Eingezogener Gegenstand: Verwertung vor Vernichtung
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erinnert daran, dass vor der Vernichtung eines eingezogenen Gegenstands dessen Verwertbarkeit zu prüfen ist.
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Gefährlicher Gegenstand: Vermutung rechtfertigt keine Beschlagnahme
Ein St.Galler Entscheid erinnert daran, dass es der zuständigen Behörde obliegt, Gründe für eine Beschlagnahme (und Einziehung) eines gefährlichen Gegenstands darzulegen. Die Vermutung der Missbräuchlichkeit genügt nicht.
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Gesuchformular: unsorgfältiges Ausfüllen ist kein Hinderungsgrund
Das Zürcher Verwaltungsgericht urteilt: Das fahrlässig unsorgfältige Ausfüllen eines Gesuchformulars begründet keine Annahme einer Selbst- oder Drittgefährdung. Eine umfassende Transparenzprüfung ist unzulässig.
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Elektroschockgerät: Eigenschaften müssen aktenkundig sein
Die I. strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts urteilt, dass zuständige Stellen jene Merkmale, welche Elektroschockgeräte als Waffen qualifizieren, ermitteln und ausweisen müssen.