Strafurteilsstatistik Waffengesetz 2023


Das BFS hat die Strafurteilsstatistik fürs Jahr 2023 veröffentlicht: Die Zahl der registrierten Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Waffengesetz bleibt tief.

Heute hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die Strafurteilsstatistik (SUS) der Erwachsenenstrafurteile des Jahres 2023 veröffentlicht. Die zugrundeliegenden Zahlen bezieht das BFS vom schweizerischen Strafregister, welches vom Bundesamt für Justiz betreut wird. Erfasst sind rechtskräftige Verurteilungen Erwachsener, die aufgrund eines Vergehens oder Verbrechens von Schweizer Behörden ausgesprochen und ins Strafregister eingetragen worden sind. Einzutragende Übertretungen wurden bei diesen Auswertungen nicht berücksichtigt. Nachfolgend sollen wie gewohnt die Daten betreffend Vergehen und Verbrechen gegen das Waffengesetz (WG) interessieren.

Urteilsstatistik 2023 zum Waffengesetz

Die das Waffengesetz betreffenden, eingetragenen Strafurteile des Jahres 2023 lassen sich tabellarisch darstellen:

Verurteilungen von Erwachsenen3’464
Total verurteilte Erwachsene3’444
männlich3’193
weiblich251
zwischen 18 und 19 Jahre alt227
zwischen 20 und 24 Jahre alt673
zwischen 25 und 29 Jahre alt521
zwischen 30 und 34 Jahre alt453
zwischen 35 und 39 Jahre alt418
zwischen 40 und 44 Jahre alt320
zwischen 45 und 49 Jahre alt274
zwischen 50 und 59 Jahre alt343
zwischen 60 und 69 Jahre alt160
70 Jahre alt oder älter55
Schweizer1’482
Total Ausländer1’962
Ausländer mit B-, C- oder Ci-Ausweis663
andere Ausländer1’299
Ausländer unbekannten Aufenthaltsstatus‘0
Auszug T 19.03.01.02.08.01.01, Strafurteilsstatistik 2023, BFS 2024

Der statistische Modalwert wird abermals durch einen eher jungen, männlichen Ausländer verkörpert, wobei Ausländer ohne B-, C- oder Ci-Ausweis prävalent in Erscheinung traten. Die Strafurteilsstatistik des BFS verrät im Übrigen nicht, gegen welchen konkreten Straftatbestand des Waffengesetzes (Art. 33 WG) die verurteilte Person verstossen hat.

Wer die Tabellenwerte der neusten Verurteilungsstatistik für frühere Jahre mit den gleichen Jahren aus älteren Statistiken vergleicht, wird eine Veränderung der Daten bemerken. Was im ersten Moment wie eine unmögliche Änderung der Vergangenheit wirkt, ist schlicht ein Nachholen der Einträge: Zwischenzeitlich ergangene, statistikrelevante Verurteilungen resp. Strafregistereinträge werden in ihrem Ursprungsjahr gezählt.

Vergleiche

Nachstehend will ich die Totale der 2023 ergangenen, im Strafregister eingetragenen Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen gegen die zahlenmässig bedeutendsten Gesetze jenem betreffend das Waffengesetz gegenüberstellen:

GesetzVerurteilungen
Strassenverkehrsgesetz (SVG)52’835
Strafgesetzbuch (StGB)38’108
Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)16’244
Betäubungsmittelgesetz (BetmG), Handel3’885
Waffengesetz (WG)3’464

Die Entwicklung der Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen gegen das Waffengesetz zeigt sich, die neusten Zahlen der letzten fünf Jahre betrachtet, wie folgt:

JahrVerurteilungen
20233’464
20223’477
20214’162
20203’935
20194’809
Auszug T 19.03.01.02.08.01.01, Strafurteilsstatistik 2023, BFS 2024

Vergleichen wir das aktuelle Total (3’464) mit jenem des Vorjahres (3’477), so erhellt, dass die deutliche Reduktion aus dem Jahr 2022 fortgesetzt wurde. Im Lichte der statistikrelevanten, markanten Verschärfung des Waffengesetzes per 1. Juli 2023 ist dieser Umstand besonders erfreulich.

Zur statistischen Auswertung von Gewaltstraftaten mit Waffen im Jahr 2023 darf ich abschliessend auf diesen ArmaLex-Artikel vom 25. März 2024 verweisen.