Waffengewalt blieb auch 2021 selten


Das Bundesamt für Statistik hat die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2021 veröffentlicht. Fälle von Gewalt durch Waffeneinsatz blieben weiterhin selten.

Am 28. März 2022 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2021 veröffentlicht. Seit 2009 bildet diese Statistik gezählte Straftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB), Betäubungsmittelgesetz (BetmG) sowie Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) primär grafisch und tabellarisch ab. Auch wenn diese Statistik keine Straftaten im Sinne des Waffengesetzes – Art. 33 ff. WG – erfasst (dazu hier mehr), liefert sie dennoch quantitative Angaben betreffend verübte Gewalt mit Waffen.

Konkret werden u. a. mit Waffen vollendete Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB), mit Waffen versuchte Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB) und mit Waffen verübte schwere Körperverletzungen (Art. 122 StGB) erfasst. Hierbei ist der Begriff der „Waffe“ – insbesondere im Falle der «Schneid-/Stichwaffe» – im Zweifel nicht im waffengesetzlichen Sinne zu verstehen. Ferner äussert sich diese Statistik nicht zur Frage, ob die verwendete Waffe legal oder unrechtmässig erworben worden ist.

Folgender tabellarischer Auszug verdeutlicht, dass mit Waffen verübte Gewalt auch im Jahr 2021 verhältnismässig selten blieb:

Qualifikation der Straftat20202021
Total Gewaltstraftaten46’78145’617
Total schwere Gewaltstraftaten1’6681’665
vollendete Tötungsdelikte mit Schusswaffe98
vollendete Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe1214
vollendete Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe33
versuchte Tötungsdelikte mit Schusswaffe1512
versuchte Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe122102
versuchte Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe52
schwere Körperverletzung mit Schusswaffe55
schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe120126
schwere Körperverletzung mit Schlag-/Hiebwaffe4539
Auszug T 37, Polizeiliche Kriminalstatistik 2021, BFS 2022

Natürlich ist jede Gewaltstraftat eine zu viel. Dennoch darf m. E. festgestellt werden, dass sich die Schweiz auch weiterhin nicht mit einem Waffengewaltproblem konfrontiert sieht. Dies gilt insbesondere für Gewalt mit Schlag-, Hieb- und Schusswaffen.

Zur statistischen Auswertungen von Verurteilungen wegen Vergehen und Verbrechen gegen das Waffengesetz im Jahr 2021 darf ich abschliessend erneut auf diesen ArmaLex-Artikel vom 5. Juni 2022 verweisen.