Kriminalstatistik 2024: bei Waffen kaum Neues


Das Bundesamt für Statistik hat die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2024 publiziert. Registrierte Gewalttaten mit Schusswaffen bleiben auf tiefem Niveau.

Heute hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2024 publiziert. Wie letztes Jahr, will ich kurz die Daten betreffend Kriminalität mit Waffen darlegen. Wiederum wurden (u. a.) mit Waffen vollendete Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB), mit Waffen versuchte Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB) und mit Waffen verübte schwere Körperverletzungen (Art. 122 StGB) erfasst. Der Begriff der „Waffe“ ist nach wie vor mit Vorsicht zu geniessen und nicht zwingend im waffengesetzlichen Sinne (Art. 4 WG) zu verstehen. Ferner äussert sich diese Statistik weiterhin nicht zur Frage, ob die verwendete Waffe legal oder unrechtmässig erworben wurde.

Qualifikation der Straftat20232024
Total Gewaltstraftaten47’38148’943
Total schwere Gewaltstraftaten2’0572’456
vollendete Tötungsdelikte mit Schusswaffe1210
vollendete Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe2518
vollendete Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe12
versuchte Tötungsdelikte mit Schusswaffe1916
versuchte Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe136127
versuchte Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe68
schwere Körperverletzung mit Schusswaffe51
schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe200256
schwere Körperverletzung mit Schlag-/Hiebwaffe4461
je-d-19.02.02.01.06, Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, BFS 2025

Verglichen mit dem Vorjahr sowie den vorangegangenen Jahren, bleibt die Zahl der registrierten Gewalttaten mit Schusswaffen vergleichsweise tief. Ein Anstieg zeigt sich demgegenüber (teilweise) bei der „Schneid-/Stichwaffe“ – dem Messer:

Schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe
2020120
2021126
2022172
2023200
2024256
je-d-19.02.02.01.06, Polizeiliche Kriminalstatistik 2024, BFS 2025

Abschliessend darf ich wie immer darauf hinweisen, dass die PKS keine Widerhandlungen gegen das Waffengesetz erfasst. Weiter sind die Zahlen der PKS kritisch zu betrachten: Sie basieren auf polizeilichen Registraturen und liefern keine Informationen über den (formellen) Ausgang der Verfahren.