Heute hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2024 publiziert. Wie letztes Jahr, will ich kurz die Daten betreffend Kriminalität mit Waffen darlegen. Wiederum wurden (u. a.) mit Waffen vollendete Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB), mit Waffen versuchte Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB) und mit Waffen verübte schwere Körperverletzungen (Art. 122 StGB) erfasst. Der Begriff der „Waffe“ ist nach wie vor mit Vorsicht zu geniessen und nicht zwingend im waffengesetzlichen Sinne (Art. 4 WG) zu verstehen. Ferner äussert sich diese Statistik weiterhin nicht zur Frage, ob die verwendete Waffe legal oder unrechtmässig erworben wurde.
Qualifikation der Straftat | 2023 | 2024 |
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Total Gewaltstraftaten | 47’381 | 48’943 |
Total schwere Gewaltstraftaten | 2’057 | 2’456 |
vollendete Tötungsdelikte mit Schusswaffe | 12 | 10 |
vollendete Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe | 25 | 18 |
vollendete Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe | 1 | 2 |
versuchte Tötungsdelikte mit Schusswaffe | 19 | 16 |
versuchte Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe | 136 | 127 |
versuchte Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe | 6 | 8 |
schwere Körperverletzung mit Schusswaffe | 5 | 1 |
schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe | 200 | 256 |
schwere Körperverletzung mit Schlag-/Hiebwaffe | 44 | 61 |
Verglichen mit dem Vorjahr sowie den vorangegangenen Jahren, bleibt die Zahl der registrierten Gewalttaten mit Schusswaffen vergleichsweise tief. Ein Anstieg zeigt sich demgegenüber (teilweise) bei der „Schneid-/Stichwaffe“ – dem Messer:
Schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe | |
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2020 | 120 |
2021 | 126 |
2022 | 172 |
2023 | 200 |
2024 | 256 |
Abschliessend darf ich wie immer darauf hinweisen, dass die PKS keine Widerhandlungen gegen das Waffengesetz erfasst. Weiter sind die Zahlen der PKS kritisch zu betrachten: Sie basieren auf polizeilichen Registraturen und liefern keine Informationen über den (formellen) Ausgang der Verfahren.