Erwartungsgemäss hat das Bundesamt für Statistik (BFS) heute die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2023 veröffentlicht. Wie gewohnt sollen an dieser Stelle die Daten betreffend Kriminalität mit Waffen interessieren. Wiederum sind (u. a.) mit Waffen vollendete Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB), mit Waffen versuchte Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB) und mit Waffen verübte schwere Körperverletzungen (Art. 122 StGB) erfasst. Der Begriff der „Waffe“ ist weiterhin mit Vorsicht zu geniessen und nicht zwingend im waffengesetzlichen Sinne (Art. 4 WG) zu verstehen. Ferner äussert sich diese Statistik nach wie vor nicht zur Frage, ob die verwendete Waffe legal oder unrechtmässig erworben wurde.
Qualifikation der Straftat | 2022 | 2023 |
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Total Gewaltstraftaten | 46’687 | 47’381 |
Total schwere Gewaltstraftaten | 1’942 | 2’057 |
vollendete Tötungsdelikte mit Schusswaffe | 11 | 12 |
vollendete Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe | 17 | 25 |
vollendete Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe | 2 | 1 |
versuchte Tötungsdelikte mit Schusswaffe | 9 | 19 |
versuchte Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe | 117 | 136 |
versuchte Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe | 7 | 6 |
schwere Körperverletzung mit Schusswaffe | 6 | 5 |
schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe | 172 | 200 |
schwere Körperverletzung mit Schlag-/Hiebwaffe | 30 | 44 |
Auch im Jahr 2023 blieben die registrierten Gewalttaten mit Schusswaffen auf einem vergleichsweise tiefen Niveau; merklich angestiegen ist hierbei einzig die Kategorie des versuchten Tötungsdelikts. Ebenfalls selten eingesetzt wurden Schlag- und Hiebwaffen. Wieder dominiert die Schneid- bzw. Stichwaffe deutlich.
Abschliessend darf ich wie immer darauf hinweisen, dass die PKS keine Widerhandlungen gegen das Waffengesetz erfasst. Ohnehin sind die Zahlen der PKS kritisch zu betrachten: Sie basieren lediglich auf polizeilichen Registraturen und liefern keine Informationen über die tatsächlichen Verfahrensausgänge.