Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat heute die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2022 veröffentlicht. Auffällig ist u. a. der Anstieg der registrierten Einbruchdiebstähle (+12 % zum Vorjahr), der Einschleichdiebstähle (+22 % zum Vorjahr), der schweren Körperverletzungen (+17,2 % zum Vorjahr) und der Vergewaltigungen (+14,5 % zum Vorjahr). Die Position „schwerer Raub“ (Art. 140 Ziff. 4 StGB) hat im Vorjahresvergleich gar um 126,7 % zugenommen. «Es scheint so, dass die Hemmschwelle, Gewalt anzuwenden, niedriger wird», lässt sich Mark Burkhard, Präsident der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS), zitieren. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Delikte im digitalen Raum.
Wie letztes Jahr sollen an dieser Stelle die Daten betreffend Kriminalität mit Waffen interessieren. Abermals sind u. a. mit Waffen vollendete Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB), mit Waffen versuchte Tötungsdelikte (Art. 111–113 und 116 StGB) und mit Waffen verübte schwere Körperverletzungen (Art. 122 StGB) erfasst. Der Begriff der „Waffe“ ist wieder mit Vorsicht zu geniessen und nicht zwingend im waffengesetzlichen Sinne (Art. 4 WG) zu verstehen. Ferner äussert sich diese Statistik weiterhin nicht zur Frage, ob die verwendete Waffe legal oder unrechtmässig erworben wurde.
Qualifikation der Straftat | 2021 | 2022 |
---|---|---|
Total Gewaltstraftaten | 45’617 | 46’687 |
Total schwere Gewaltstraftaten | 1’665 | 1’942 |
vollendete Tötungsdelikte mit Schusswaffe | 8 | 11 |
vollendete Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe | 14 | 17 |
vollendete Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe | 3 | 2 |
versuchte Tötungsdelikte mit Schusswaffe | 12 | 9 |
versuchte Tötungsdelikte mit Schneid-/Stichwaffe | 102 | 117 |
versuchte Tötungsdelikte mit Schlag-/Hiebwaffe | 2 | 7 |
schwere Körperverletzung mit Schusswaffe | 5 | 6 |
schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe | 126 | 172 |
schwere Körperverletzung mit Schlag-/Hiebwaffe | 39 | 30 |
Ich wage herauszulesen, dass die Zahl der mit Schusswaffen verübten Gewaltstraftaten vergleichsweise tief blieb. Gleiches gilt für die Schlag- und Hiebwaffe. Erneut dominiert die Schneid- bzw. Stichwaffe klar. Ich vermute das handelsübliche Messer.
Abschliessend darf ich darauf hinweisen, dass die PKS keine Widerhandlungen gegen das Waffengesetz erfasst. Die entsprechende Strafurteilsstatistik erwarte ich für Mai 2023.1 Allgemein sind die Zahlen der PKS mit Vorsicht zu geniessen: Sie basieren auf polizeilichen Registraturen und liefern keine Informationen über die Verfahrensausgänge.
- Update: Die Strafurteilsstatistik 2022 ist verspätet am 16. Oktober 2023 erschienen. ↩︎