-
Schiessunfall: Obergericht Zürich bestätigt fahrlässige Körperverletzung
Das Zürcher Obergericht spricht einen Mann nach ungenügender Aufbewahrung seiner Pistole der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig. Seine Handschuhe sind indes keine Waffen.
-
Getarntes Messer ist keine Waffe
Einem Beschuldigten wurde vorgeworfen, einen Kugelschreiber mit integriertem Messer in die Schweiz eingeführt zu haben. Dass es sich dabei gar nicht um eine Waffe handelt, hat erst das Obergericht gemerkt.
-
Transport oder strafbares Waffentragen?
Das Obergericht des Kantons Aargau beurteilte zwei in einem Fahrzeug gefundene Waffen. Dies soll als Anlass dienen, das waffenrechtliche Tragen und Transportieren zu beleuchten.
-
Mittäterschaftlicher Tankstellenraub zum Zweiten
Das Bundesgericht durfte sich erneut mit einem möglichen bewaffneten Raub in Mittäterschaft befassen. Diesmal stand die Funktionstauglichkeit einer Pistole im Zentrum.