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Gefährliche Gegenstände: Sicherstellung und Vernichtung nach Polizeigesetz
Der Regierungsrat des Kantons Aargau bestätigt eine aufs Polizeigesetz gestützte Sicherstellung sowie Verwertung resp. Vernichtung von fünf Schwertern und einem Messer. Der Entscheid wirft Fragen auf.
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Waffe im Internet bestellt: Rechtsirrtum vermeidbar
Nach einer unbewilligten Einfuhr eines Nunchakus bestätigt das Bundesgericht einen Schuldspruch des Zürcher Obergerichts und äussert sich zur Vermeidbarkeit des Irrtums über die Rechtswidrigkeit.
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Einziehung: Unabhängige Begutachtung erforderlich
Das Verwaltungsgericht Zürich weist das Statthalteramt Pfäffikon an, eine unabhängige Begutachtung des Beschwerdeführers anzuordnen, dessen Waffen es beschlagnahmt hat. Ohne gehörige Sachverhaltsabklärung darf keine Einziehung erfolgen.
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Waffenhändler darf keine anonym deponierten Waffen übernehmen
Die Kantonspolizei Thurgau untersagt einem Waffenfachhändler, anonym hinterlegte Waffen zu inventarisieren. Die ergangenen Entscheide werfen Fragen auf.