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Art. 30 WG: kein Entzug einer erschöpften Erwerbsbewilligung
Das Waadtländer Kantonsgericht urteilt, dass bereits genutzte waffenrechtliche Erwerbsbewilligungen nicht entzogen werden können. Weiter wären im Fall der Rückgabe beschlagnahmter Waffen keine neuen Bewilligungen einzuholen.
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Aufbewahrung von Waffen: Bundesgericht billigt allgemeine Kontrolle
In einem einschneidenden Urteil erlaubt das Bundesgericht die generelle Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen und Waffenzubehör eines Bewilligungsinhabers.
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Waffenbüro muss Kosten für Gutachten bevorschussen
Ein Aargauer Entscheid hält fest, dass die psychiatrische Begutachtung im Rahmen der waffengesetzlichen Beschlagnahme resp. Einziehung direkt vom Waffenbüro in Auftrag zu geben ist und die Kosten von diesem zu bevorschussen sind.
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Hinderungsgrund: eingestelltes Strafverfahren genügt nicht
Das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden weist die Kantonspolizei an, abgewiesene Bewilligungsgesuche zu bearbeiten. Eine Übertretung und ein eingestelltes Strafverfahren stellen in casu keinen Hinderungsgrund dar.