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Das Gutachten dominiert die GefährdungsfrageDas Zürcher Verwaltungsgericht stützt sich auf das vorinstanzlich eingeholte Gutachten und gibt einem IV-Rentner Waffen und Munition zurück; die Kosten trägt das Statthalteramt. 
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Beschlagnahme und Einziehung gleichzeitig?Das Zürcher Verwaltungsgericht lässt – unter gewissen Voraussetzungen – die waffengesetzliche Einziehung ohne vorgängige Beschlagnahmeverfügung zu. 
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Waffengesetzliche Beschlagnahme ist ein ZwischenentscheidNach der Beschlagnahme von Waffen eines mutmasslichen Staatsverweigerers qualifiziert das Zürcher Verwaltungsgericht die zugehörige Verfügung als Zwischenentscheid – mit entsprechenden Folgen. 
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Pfeilbogen: Training des Nachbarn ist keine NötigungNachdem mehrfach Pfeile in Richtung des benachbarten Grundstücks geschossen wurden, verneint das Kantonsgericht Fribourg ein eventualvorsätzliches, nötigendes Handeln. 
