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Bombendrohung rechtfertigt strafprozessuale Beschlagnahme von Waffen und Chemikalien nicht
Mit Beschluss BB.2021.51 vom 2. Februar 2022 hebt die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts die Beschlagnahme von Waffen, Munition und Chemikalien eines Beschwerdeführers auf, der mit einer Bombendetonation gedroht haben soll.