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Bericht zur (Nicht)umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Waffenrichtlinie
Alle fünf Jahre muss die Europäische Kommission über die Anwendung sowie Eignung der EU-Waffenrichtlinie berichten und allenfalls Gesetzgebungsvorschläge unterbreiten. Es folgt eine Zusammenfassung des Berichts der Europäischen Kommission vom 27. Oktober 2021.
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Änderung des Kriegsmaterialrechts per 1. Mai 2022
Die Bundesversammlung überführt die Bewilligungskriterien der Kriegsmaterialverordnung ins Kriegsmaterialgesetz. Die Änderungen treten per 1. Mai 2022 in Kraft.