Nationalrätlicher Vorstoss: Wiedereinführung der Taschenmunition


Ein Nationalratsmitglied hat den Bundesrat zur allfälligen Wiedereinführung der Taschenmunition befragt und sodann eine Motion eingereicht, welche ebendies fordert.

An dieser Stelle sei auf einen im weiteren Sinne waffenrechtlichen Vorstoss eines Nationalratsmitglieds hingewiesen. Anlässlich einer Fragestunde hat Herr Nationalrat Jean-Luc Addor (SVP) den Bundesrat um die Beantwortung zweier Fragen gebeten, welche sich mit einer möglichen Wiedereinführung der sogenannten „Taschenmunition“ befassen. Mittels anschliessender Motion wird der Bundesrat sodann beauftragt, wieder Taschenmunition an Armeeangehörige abzugeben.

Als Taschenmunition wird Munition verstanden, welche an Angehörige der Armee abgegeben und durch diese zu Hause aufbewahrt wird. Im Kriegsfall soll diese Munition dem bzw. der Armeeangehörigen ermöglichen, (selbst)verteidigungsfähig einzurücken. Im Jahr 2007 hat die Armee begonnen, diese Taschenmunition zurückzuziehen. Bis zur Aufhebung der Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (aVPAA-VBS) im Jahr 2019 war die Abgabe der Taschenmunition in Art. 7 aVPAA-VBS normiert.

Fragestunde

Nachstehend die zwei am 1. März 2022 eingereichten Fragen an den Bundesrat:

Ein uniformierter Soldat oder eine uniformierte Soldatin mit einer Waffe ist ein potenzielles Ziel.

  • Wie aber kann er oder sie sich, falls nötig, ohne Munition verteidigen, besonders bei der Mobilmachung?
  • Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Überlegungen, um die wir in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nicht herumkommen (gemeint ist die hastige und späte Bewaffnung von bisher unbewaffneten Bürgerinnen und Bürgern), die Möglichkeit der Wiedereinführung der Taschenmunition zu prüfen?
22.7046, Fragestunde, eingereichter Text, Addor Jean-Luc

Der Bundesrat erachtet einen militärischen Angriff auf die Schweiz trotz erkannter Verschlechterung der Sicherheitslage kurz- bis mittelfristig als unwahrscheinlich. Deshalb bestehe heute keine Notwendigkeit, die 2007 getroffene Entscheidung zu überdenken:

En 2007, le Parlement a adopté la motion de la Commission de la politique de sécurité du Conseil des Etats 07.3277, „Remise de munitions de poche“, laquelle prévoyait le retrait des munitions de poche et l’arrêt définitif de leur remise. Cette décision se fonde notamment sur le nombre d’homicides et de suicides commis avec des armes de l’armée et sur le grand retentissement que de telles affaires ont eu dans le public. L’attaque militaire de la Russie contre l’Ukraine confirme largement l’évaluation faite dans le Rapport sur la politique de sécurité 2021. Malgré la détérioration de la situation sécuritaire, le Conseil fédéral continue de considérer qu’une attaque militaire directe contre la Suisse est peu probable à court et moyen terme. Il n’est donc pas nécessaire de revenir aujourd’hui sur la décision prise en 2007 par le Parlement.

22.7046, Fragestunde, Antwort Bundesrat

Motion

Am 17. Juni 2022 hat Herr Nationalrat Jean-Luc Addor sodann eine thematisch zugehörige Motion eingereicht:

Der Bundesrat wird beauftragt, sein Versprechen vom 30. Mai 2007, die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige von der sicherheitspolitischen Lage abhängig zu machen, einzulösen und unverzüglich die Massnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit Armeeangehörigen wieder Taschenmunition abgegeben wird, die zu ihrer persönlichen Waffe passt.

22.3855, Motion, eingereichter Text, Addor Jean-Luc

Begründet wird dieser Vorstoss im Wesentlichen mit der veränderten Sicherheitslage in Europa (Krieg in der Ukraine) und dem gleichzeitigen Bedürfnis der Armeeangehörigen als potenzielles Angriffsziel, im Ernstfall ausgerüstet einrücken zu können. Weiter sei die Abgabe von Taschenmunition auch ein Vertrauensbeweis gegenüber den Dienstleistenden. Für die vollständige Begründung wird abermals auf den Originaltext verwiesen.

Erstbehandelnder Rat ist der Nationalrat. Die Behandlung im Rat ist noch nicht erfolgt. Zuständige Behörde ist das VBS.

Update: Abgelehnt

Der Nationalrat hat die obgenannte Motion am 16. März 2023 mit 49 zu 135 Stimmen abgelehnt.