Wolfabschüsse: Vernehmlassung zur Änderung der Jagdverordnung


Um anhaltenden Herausforderungen im Zusammenhang mit Wolfsrudeln künftig besser begegnen zu können, hat der Bundesrat eine Teilrevision der JSV in die Vernehmlassung geschickt. In verschiedenen Situationen sollen Abschüsse erleichtert werden.

Mit Blick auf bestehende Probleme betreffend den Wolfbestand in der Schweiz hat der Bundesrat unter der Federführung des UVEK eine Anpassung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV) vorgeschlagen und die zugehörige Vernehmlassung am 9. November 2022 eröffnet.

Der Änderungsentwurf kann hier heruntergeladen werden. Angepasst würden die Art. 4bis, 9bis, 9ter und 10 JSV. Einzelheiten sind dem zugehörigen erläuternden Bericht zur Änderung der Jagdverordnung zu entnehmen. Im Wesentlichen erfolgen Revisionen in folgenden Punkten:

  • In Rudelsituationen ohne Reproduktion werden Abschüsse ermöglicht.
  • Bei einer «erheblichen Gefährdung» von Menschen wird der Abschuss von Einzelwölfen ermöglicht.
  • Der Abschuss schadenstiftender Einzelwölfe soll rascher möglich sein.
  • Verletzte Tiere der Rinder- oder Pferdegattung werden an den Schaden angerechnet.
  • Die Registrierung von Wolfsrissen soll mit der Tierverkehrsdatenbank (TVD) verknüpft werden.

Ferner würde mit dieser Teilrevision der Jagdverordnung das Gesuch des Kantons Fribourg um Anpassung des Objektblatts zum Wasservogelreservat Chevroux jusqu’à Portalban umgesetzt.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 23. Februar 2023.

Update: Änderung per 1. Juli 2023

In diesem ArmaLex-Beitrag vom 5. Juni 2023 werden die tatsächlichen, per 1. Juli 2023 in Kraft tretenden Änderungen der Jagdverordnung dargestellt.