Schengen-Besitzstand: Vernehmlassung zur EU-Evaluierungs- und Überwachungs-Verordnung eröffnet


Der Bundesrat will eine EU-Verordnung übernehmen, die einen neuen Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus im Schengen-Besitzstand etabliert. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Februar 2023.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Übernahme einer Verordnung des Rates der Europäischen Union betreffend Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands eröffnet. Da – auch wenn ursprünglich nicht vorgesehen – der Schengen-Besitzstand mittlerweile eine treibende Kraft hinter gewichtigen Revisionen des Schweizer Waffengesetzes ist, soll an dieser Stelle kurz darauf hingewiesen sein.

Im Zentrum steht die «Verordnung (EU) 2022/922 des Rates vom 9. Juni 2022 über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013». Ziel dieser Verordnung ist die Einführung eines «Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus»; dieser soll sicherstellen, «dass die Mitgliedstaaten den Schengen-Besitzstand wirksam, effizient und korrekt anwenden und so zur Erhaltung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und zu einem gut funktionierenden Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beitragen» (Art. 1 Abs. 1). Art. 21 ff. der Verordnung regeln sodann das Verfahren gegen überwachte Staaten, welche den Schengen-Besitzstand mangelhaft umsetzen.

Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Verordnung am 17. August 2022 gutgeheissen. Gemäss Bundesamt für Justiz sei sie direkt anwendbar, stehe mit keiner Vorschrift des Schweizer Rechts im Widerspruch und müsse deshalb nicht ins Landesrecht umgesetzt werden. Da es sich hierbei jedoch um eine wichtige rechtsetzende Bestimmung im Sinne von Art. 164 der Bundesverfassung handelt, untersteht der Beschluss über die Genehmigung des Notenaustausches zur Verordnungsübernahme dem fakultativen Referendum. Der erläuternde Bericht zum Vernehmlassungsverfahren kann hier heruntergeladen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Februar 2023.

Update: Botschaft verabschiedet

Das obgenannte Vernehmlassungsverfahren ist mittlerweile beendet (Ergebnisbericht). Anlässlich seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 hat der Bundesrat die zugehörige Botschaft verabschiedet. Für die Genehmigung dieses Notenaustausches ist das Parlament zuständig. Bis am 16. Juni 2024 – allfälliges Referendum inklusive – muss die Schweiz das Genehmigungsverfahren abgeschlossen haben.

Update: Notenaustausch in Kraft

Da die Referendumsfrist für den Bundesbeschluss betreffend die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands am 4. Juli 2024 unbenützt abgelaufen ist, wurde der zugehörige Notenaustausch definitiv genehmigt und per 5. Juli 2024 in Kraft gesetzt.