Jagdverordnung: Abschuss von Wölfen erleichtert


Per 1. Juli 2023 wird eine geänderte Fassung der Jagdverordnung in Kraft treten: Der Bundesrat erleichtert Wolfabschüsse, um betroffene Gebiete zu entlasten.

Wie bereits letzten November berichtet, befindet sich die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV) in einem Änderungsprozess. Hintergrund sind primär Herausforderungen im Zusammenhang mit Wolfbeständen. Ziel dieser Revision ist die kurzfristige Entschärfung der Situation in betroffenen Gebieten, bis die vom Parlament beschlossene Teilrevision des Jagdgesetzes in Kraft tritt.

Nach durchgeführter Vernehmlassung (Bericht) wird nun per 1. Juli 2023 eine teilrevidierte Jagdverordnung in Kraft treten. Diese Änderung vom 2. Juni 2023 (AS 2023 286) umfasst im Wesentlichen:

  • Abschussquote bei Wolfsrudeln in Regionen mit mehr als einem Wolfsrudel erhöhen (Art. 4bis Abs. 1 JSV)
  • Abschüsse in Rudelsituationen ohne Reproduktion ermöglichen (Art. 4bis Abs. 1bis JSV)
  • Abschuss von Einzelwölfen bei erheblichem Schaden an Nutztieren oder bei erheblicher Gefährdung von Menschen (Art. 9bis Abs. 1 JSV)
  • Anrechnung von schwer verletzten Tieren der Rinder- oder Pferdegattung an den Schaden sowie Reduktion der für den Abschuss massgebenden Schadenschwellen (Art. 4bis Abs. 2, Art. 9bis Abs. 2 lit. c und Art. 9bis Abs. 3 JSV)
  • Verknüpfung der Registrierung von Wolfsrissen mit der Tierverkehrsdatenbank (Art. 10 Abs. 3 JSV)

Für die Einzelheiten verweise ich auf die verlinkte Anpassung sowie die zugehörigen Erläuterungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom 2. Juni 2023.