Geändertes Jagdrecht: Tierschutz, Wölfe und Schäden


Per Dezember 2023 sind Änderungen des Jagdgesetzes und der Jagdverordnung in Kraft getreten. Die meiste Aufmerksamkeit dürfte die präventive Regulierung von Wolfsrudeln erhalten.

Am 1. Dezember 2023 sind die im ArmaLex-Beitrag vom 29. Dezember 2022 vorgestellten Anpassungen des Jagdgesetzes (JSG) sowie die entsprechend geänderte Jagdverordnung (JSV) in Kraft getreten. Die jeweils finalen Änderungen wurden in der AS 2023 631 resp. AS 2023 662 publiziert.

Nach wie vor stehen der Grundsatz der nachhaltigen Bewirtschaftung (Art. 3 Abs. 1 JSG), die Regulierung des Wolf- und des Steinbockbestandes (Art. 7a JSG) sowie der Wildtierschutz (Art. 8 und 11 Abs. 6 JSG) samt Wildtierkorridoren (Art. 11a JSG) im Vordergrund. Angepasst wurden jedoch auch Bestimmungen betreffend Wildschäden und die Gefährdung von Menschen (Art. 12 ff. JSG).

Die Änderung der Jagdverordnung beschränkt sich indes auf Präzisierungen bezüglich Abschüssen von Wölfen und Steinböcken (Regulierung des Bestandes) und ist bis zum 31. Januar 2025 befristet. Gleichzeitig wurde die Verordnung über die Regulierung von Steinbockbeständen (VRS) aufgehoben.

Aufgrund dieser Anpassung des Jagdrechts ist die präventive Regulierung von Wolfsrudeln nun unter klar definierten Bedingungen (zur Verhütung zukünftiger Schäden) erlaubt.