-
Waffengesetzliche Beschlagnahme ist ein Zwischenentscheid
Nach der Beschlagnahme von Waffen eines mutmasslichen Staatsverweigerers qualifiziert das Zürcher Verwaltungsgericht die zugehörige Verfügung als Zwischenentscheid – mit entsprechenden Folgen.
-
Pfeilbogen: Training des Nachbarn ist keine Nötigung
Nachdem mehrfach Pfeile in Richtung des benachbarten Grundstücks geschossen wurden, verneint das Kantonsgericht Fribourg ein eventualvorsätzliches, nötigendes Handeln.
-
Aufbewahrung von Waffen: kein Beschwerderecht der Ehefrau
Das Berner Obergericht tritt auf die Beschwerde einer vermeintlichen Privatklägerin gegen die Einstellung eines Strafverfahrens bezüglich unsorgfältiger Waffenaufbewahrung nicht ein, weil sie ihre Beschwerdelegitimation nicht dartut.