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Art. 7 WG: Zum Umgang mit Doppelbürgern
Art. 7 des Waffengesetzes ermöglicht dem Bundesrat, Angehörigen bestimmter Staaten den Umgang mit Waffen und Munition zu verbieten. In diesem Kommentar wird erörtert, ob sich diese Bestimmung auf Doppelbürger aus Verbotsstaaten erstreckt.
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Nachmeldung verbotener Waffen: Stichtag 15. August 2022
Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2019 sind neu verbotene Waffen bis am 15. August 2022 nachzumelden. Die Folgen einer Nichtmeldung sind fraglich.