Änderung des Waffengesetzes durch Einführung des Vorläuferstoffgesetzes


Chemische Stoffe, die zur Herstellung von Explosionsstoffen dienen können, werden neu in einem Bundesgesetz reguliert. Dies führt zur ersten Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2023.

Heute tritt das neue Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG) in Kraft. Während Sprengstoffe schon lange im Sprengstoffgesetz geregelt sind, werden neu auch an sich harmlosere Substanzen reguliert, welche für die Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können. Abhängig von Substanz und Konzentration werden Privatpersonen für den Erwerb künftig eine gebührenpflichtige Bewilligung beim fedpol einholen müssen. Das Formular für eine Erwerbsbewilligung kann hier heruntergeladen werden.

Die Vorläuferstoffe mit Zugangsbeschränkung sind in Anhang I der Vorläuferstoffverordnung (VVSG) geregelt; gleichzeitig ist jedoch die gesonderte Verordnung über die Freimengen und Konzentrationen bei Vorläuferstoffen mit Zugangsbeschränkungen zu beachten.

Die Einführung des VSG (AS 2022 352) führt sodann zur ersten Anpassung des Waffengesetzes im Jahr 2023:

Sämtliche Daten der DEBBWA und der DAWA können den zuständigen Stellen der Militärverwaltung und den für den Vollzug des Vorläuferstoffgesetzes vom 25. September 2020 zuständigen Stellen mittels eines Abrufverfahrens zugänglich gemacht werden.

AS 2022 352, Änderung des Art. 32c Abs. 3 WG

Der Datenaustausch soll natürlich auch umgekehrt funktionieren. So erlaubt Art. 18 Abs. 1 lit. j VSG der gesuchsbearbeitenden Behörde den Zugriff auf die Datenbank über den Entzug und die Verweigerung von Bewilligungen und die Beschlagnahme von Waffen (DEBBWA); lit. k ermöglicht den Zugriff auf die Datenbank über die Überlassung von Waffen der Armee zu Eigentum und über Stellungspflichtige und Angehörige der Armee (DAWA). Weiter ermöglicht Art. 25 VSG die automatische Meldung von Personen an WG-Vollzugsbehörden, denen wegen eines Hinderungsgrunds eine VSG-Bewilligung verweigert oder entzogen worden ist oder gegenüber denen aufgrund «verdächtiger Vorkommnisse» Massnahmen ergriffen worden sind (lit. a). Zusätzlich können alle Personen automatisch gemeldet werden, die in einem (kantonalen) Informationssystem über den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen nach Art. 32a Abs. 2 WG mit ihrer AHV-Versichertennummer erfasst sind (lit. b). Die Behörden, welche auf das VSG-Informationssystem zugreifen dürfen, werden in Art. 24 VSG normiert und bzgl. Waffen und Sprengstoffe in Art. 18 VVSG präzisiert.

Die Einführung der Vorläuferstoffverordnung (AS 2022 353) führt sodann zur Änderung der Waffenverordnung: Das fedpol hat für die Bearbeitung von Bewilligungen und Verdachtsmeldungen Zugriff auf die DEBBWA und die DAWA (vgl. Art. 61 Abs. 1a WV).