Jagdgesetz: Änderung vom Dezember 2022


Die Bundesversammlung hat eine Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel beschlossen. Diese Anpassung würde auch die Regulierung des Wolfbestandes erlauben.

Passend zur geplanten Änderung der Jagdverordnung hat die Bundesversammlung beschlossen, das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) zu revidieren.

Die beschlossenen Änderungen vom 16. Dezember 2022 wurden heute in BBl 2022 3203 publiziert. Nebst einer Erweiterung der in Art. 3 JSG normierten Grundsätze soll auch Art. 8 JSG, neu «Wildtierschutz», ausgebaut werden. Weiter werden im neu geschaffenen Art. 11a JSG «Überregionale Wildtierkorridore» geregelt. Im Lichte der aktuellen Debatte um wachsende Wolfsrudel verdient jedoch der neue Art. 7a JSG, «Regulierung von Steinböcken und Wölfen und Finanzierung von Massnahmen», die grösste Aufmerksamkeit: Künftig dürfte bei Steinböcken und Wölfen – unter Voraussetzungen – eine Bestandsregulierung vorgenommen werden. Solche Massnahmen würden sodann vom Bund finanziell unterstützt.

Die Referendumsfrist läuft bis am 8. April 2023.