Neben der bereits berichteten Revision der Schiessverordnung soll das Schiesswesen ausser Dienst (SaD) per 2023 weitere Änderungen erfahren: Auch die Verordnung des VBS über die eidgenössischen Schiessoffiziere und die kantonalen Schiesskommissionen (Schiessoffiziersverordnung) wird per 1. Januar 2023 geändert. Das VBS wird – im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) – vereinzelt neu verordnen.
Die beabsichtigten Anpassungen sind unterschiedlicher Natur. Ich erlaube mir nachstehend eine grobe, nicht abschliessende Darstellung:
Artikel | Änderung |
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3 Abs. 1 | Wegfall Amtszeitbeschränkung ESO |
5 Abs. 1 | Begriffsänderungen betr. SSV und USS-Versicherungen |
11 Abs. 1 und 2 | Kommandant Heer ernennt Vorsitzenden der ESO-Konferenz; Beizug der USS-Versicherungen in Konferenzen möglich |
13 | Amtszeiten der Präsidenten und Mitglieder der Schiesskommissionen einzig nach kantonalen Regeln |
19 | Begriffsänderung «SAT-Admin» zu «VVAdmin» |
23 Abs. 2 und 3 | Begriffsänderung «Vereinsorgane» zu «Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter» |
27 | Begriffsänderung «SAT-Admin» zu «VVAdmin» |
32 | Entschädigungen im SAT-Admin geltend machen; Belege sind elektronisch mittels SAT-Admin einzureichen. |
Anhang 1 | Änderung Schiesskreis Kanton Bern |
Anhang 2 | Diverse Änderungen betreffend Entschädigungen |
Das per 1. Januar 2023 in Kraft tretende Revisionspaket im Bereich des Schiesswesens ausser Dienst (SaD) umfasst:
- Änderung der Schiessverordnung
- Änderung der Schiessverordnung des VBS
- Änderung der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA)
- Änderung der Schiesskursverordnung
- Änderung der Schiessoffiziersverordnung