Nebst diversen anderen Verordnungen aus dem Bereich des Schiesswesens wird per 1. Januar 2023 auch die Verordnung des VBS über die Schiesskurse (Schiesskursverordnung) geändert.
Im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) wird das VBS teilweise neu bzw. anders verordnen. Die Anpassungen betreffen Schützenmeisterkurse, Jungschützenleiterkurse, Nachschiesskurse sowie Verbliebenenkurse und sind grossmehrheitlich administrativer Natur. Für die genauen Änderungen im Wortlaut verweise ich auf die AS 2022 872.
Das per 1. Januar 2023 in Kraft tretende Revisionspaket im Bereich des Schiesswesens ausser Dienst (SaD) umfasst: