Per 1. Januar 2023 wird neben der ähnlich benannten Schiessverordnung und weiteren Erlassen des Schiesswesens auch die Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung des VBS) geändert werden.
Die in der AS 2022 825 publizierten Änderungen sind Bestandteil eines Revisionspakets und grösstenteils begrifflicher und organisatorischer Natur, womit hiermit auf die Amtliche Sammlung verwiesen sein soll. Gesondert hinweisen will ich einzig auf die Anpassungen im Bereich der Abgabe von persönlichen Leihwaffen (Art. 41 ff.). Auch nicht ausser Acht gelassen werden sollten die geänderten Anhänge.
Das per 1. Januar 2023 in Kraft tretende Revisionspaket im Bereich des Schiesswesens ausser Dienst (SaD) umfasst:
- Änderung der Schiessverordnung
- Änderung der Schiessverordnung des VBS
- Änderung der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA)
- Änderung der Schiesskursverordnung
- Änderung der Schiessoffiziersverordnung