Änderung der Schiessverordnung per Januar 2023


Der Bundesrat beschliesst eine Änderung der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst. Diese bringt diverse Anpassungen mit sich und soll per Januar 2023 in Kraft treten.

Anlässlich seiner Sitzung vom 23. November 2022 hat der Bundesrat u. a. eine Änderung der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung) beschlossen. Diese Anpassungen (AS 2020 828) sollen ohne vorgängiges Vernehmlassungsverfahren am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Revidiert werden nicht weniger als 21 Artikel der Schiessverordnung (welche nicht mit der Schiessverordnung des VBS zu verwechseln ist) sowie ferner zwei Artikel der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA) betreffend Übernahme von Armeewaffen. Während teilweise lediglich Begrifflichkeiten aktualisiert werden sollen, finden auch inhaltliche – so z. B. finanzielle und organisatorische – Revisionen statt. An dieser Stelle verweise ich deshalb auf die beschlossenen Änderungen sowie die zugehörigen Erläuterungen.

Das per 1. Januar 2023 in Kraft tretende Revisionspaket im Bereich des Schiesswesens ausser Dienst (SaD) umfasst: