Dem Bundesratsbeschluss vom 29. Januar 2025 folgend, trat heute die jüngste Änderung der Kriegsmaterialverordnung (KMV; AS 2025 76) in Kraft. Die Gültigkeitsdauer von Ein-, Aus- und Durchfuhrbewilligungen wurde von einem auf zwei Jahre erhöht; hinzu tritt die Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr – statt bisher sechs Monate:
Ein-, Aus- und Durchfuhreinzelbewilligungen sind zwei Jahre gültig und können um höchstens ein Jahr verlängert werden.
AS 2025 76, Änderung des Art. 15 Abs. 2 KMV
Hintergrund dieser Anpassung ist das Bestreben des Bundesrats, Aufwände, die bei langen Beschaffungs-, Herstellungs-, Liefer- und Einführungsprozessen durch erneute Bewilligungsgesuche entstehen, zu verhindern.