Kürzlich hat die Schweizer Armee unter Federführung der Organisationseinheit Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten (SAT) das neuste Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen (Hilfsmittelverzeichnis, Regl 27.132) veröffentlicht. Dieses Reglement legt fest, welche Waffen und welches Zubehör im Schiesswesen ausser Dienst (SaD) und insbesondere für Bundesübungen zugelassen sind.
Nebst den nachstehenden Hinweisen
Der Bund ist nicht Hersteller der in diesem Verzeichnis zugelassenen Waffenbestandteile oder Hilfsmittel.
Die Funktionstüchtigkeit oder Sicherheit obliegt der Verantwortung des Herstellers.
Der Bund übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Gebrauch dieser Hilfsmittel ereignen.
Hilfsmittelverzeichnis, Regl 27.132, 2024, S. III
erfährt das Hilfsmittelverzeichnis abermals diverse Anpassungen. Neu zugelassen sind demnach:
- Zweibeinstütze Modell 2 Zumkeller «Allen» zu Stgw 90, Verstellbereich 220–350 mm
- Zweibeinstütze Wyss «Match» zu Stgw 90, Verstellbereich 230–330 mm
- Ringkorn zu Stgw 90 Modell Zumkeller mit verstellbaren Einsatz (Verstellbereich 1,8–2,6 mm)
- Kornträger Wyss «Match 90» zu Stgw 90 mit zugehöriger Trommelerhöhung
- Zweibeinstütze Modell 2 Zumkeller «Allen» zu Stgw 57, Verstellbereich 230–330 mm
- Zweibeinstütze Wyss «Match» zu Stgw 57, Verstellbereich 230–330 mm
- Zweibeinstütze Modell 2 Zumkeller «Allen» zu Karabiner und Langgewehr, Verstellbereich 220–350 mm
- Zweibeinstütze Wyss «Match» zu Karabiner und Langgewehr, Verstellbereich 230–330 mm
- Riegelgriff Trofimov K31-XXI, gerade, zu Karabiner und Langgewehr
- Riegelgriff Trofimov K31-XXI, schräg, zu Karabiner und Langgewehr
- Magazin Trofimov K31-XXI (10 Schuss), zu Karabiner 31