Änderung der VBS-Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst per Januar 2023


Das VBS wird per 1. Januar 2023 ebenfalls seine Schiessverordnung anpassen. Auch diese Änderungen sind grösstenteils administrativer Natur – mit Ausnahmen.

Per 1. Januar 2023 wird neben der ähnlich benannten Schiessverordnung und weiteren Erlassen des Schiesswesens auch die Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung des VBS) geändert werden.

Die in der AS 2022 825 publizierten Änderungen sind Bestandteil eines Revisionspakets und grösstenteils begrifflicher und organisatorischer Natur, womit hiermit auf die Amtliche Sammlung verwiesen sein soll. Gesondert hinweisen will ich einzig auf die Anpassungen im Bereich der Abgabe von persönlichen Leihwaffen (Art. 41 ff.). Auch nicht ausser Acht gelassen werden sollten die geänderten Anhänge.

Das per 1. Januar 2023 in Kraft tretende Revisionspaket im Bereich des Schiesswesens ausser Dienst (SaD) umfasst: